Verwaltungsgerichtshof
19.09.1991
91/06/0098
GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0070 7
Die prozessualen Rechte einer Partei dienen nur der Durchsetzung ihrer materiellen Rechte und können daher nicht weiter gehen als diese (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0150).