Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

91/06/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0070 7

Stammrechtssatz

Die prozessualen Rechte einer Partei dienen nur der Durchsetzung ihrer materiellen Rechte und können daher nicht weiter gehen als diese (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0150).