Verwaltungsgerichtshof
10.10.1991
91/06/0090
GRS wie VwGH E 1991/08/14 91/17/0061 2
Keine Bindungswirkung besteht hinsichtlich jener Ausführungen eines kassatorischen Vorstellungsbescheides, in denen dargelegt wird, daß nach Ansicht der Vorstellungsbehörde Rechte des Vorstellungswerbers nicht verletzt wurden
(Hinweis E 13.11.1973, 765/72, VwSlg 8494 A/1973).