Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

91/06/0057

Rechtssatz

In einem Verfahren zur baupolizeilichen Bewilligung einer Änderung der Verwendungsart eines bestehenden Gebäudes hat sich die Prüfung iSd Paragraph 6, Absatz 9, Vlbg BauG 1972 auf die Frage der Beeinträchtigung der Interessen des Brandschutzes und der Gesundheit im Zusammenhang mit der neuen Verwendung zu beschränken (Hinweis E 16.9.1982, 82/06/0062).