Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

91/06/0057

Rechtssatz

Eine Abstandsnachsicht nach Paragraph 6, Absatz 9, Vlbg BauG 1972 hat nicht bescheidmäßig zu erfolgen; die Behörde hat lediglich bei Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens auch zu überprüfen, ob nicht auch geringere Abstände iSd Paragraph 6, Absatz 9, Vlbg BauG 1972 zuzulassen sind.