Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1991

Geschäftszahl

91/05/0142

Rechtssatz

Keinesfalls kann dann, wenn sich der Nachbar bei der Bauverhandlung nur gegen die Ausführung des Daches gewendet hat, später glaubwürdig ausgeführt werden, mit einem Vorbringen betreffend Aufschüttung habe er sich gegen die Gebäudehöhe als solche gerichtet.