Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1991

Geschäftszahl

91/05/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0157 E 25. November 1981 VwSlg 10601 A/1981 RS 4

Stammrechtssatz

Paragraph 7, AVG (Paragraph 24, VStG) kennt keine Regelung, wonach dann, wenn der Leiter einer Behörde sich wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hat, auch sämtliche Beamte dieser Behörde ausgeschlossen wären.