Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1991

Geschäftszahl

91/05/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/05/0091 1

Stammrechtssatz

Für die Rechtsmittelbehörde ist im allgemeinen die Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Erledigung maßgeblich (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977). Zur Rechtslage gehören auch die geltenden Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne.