Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Geschäftszahl

91/05/0060

Rechtssatz

Die Präklusionsfolgen des Paragraph 42, AVG betreffen auch rechtzeitig erhobene Einwendungen, wenn diese nicht erkennen lassen, in welchen Rechten sich die Partei durch das Bauvorhaben verletzt erachtet.