Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Geschäftszahl

91/04/0315

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0200 E 28. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Eine geeignete Anlage hat zur Voraussetzung, dass ihre Einhaltung von der Behörde jederzeit und aktuell überprüft werden kann.