Verwaltungsgerichtshof
19.10.1993
91/04/0241
GRS wie 0272/69 E 9. September 1969 RS 6
Ein Auftrag zur Verbesserung eines Formfehlers ist ausgeschlossen, wenn er zu einer Änderung des Begehrens führen würde. (Eingaben mit derartigen Mängeln sind vielmehr als unzulässig zurückzuweisen.)