Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1993

Geschäftszahl

91/04/0241

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0272/69 E 9. September 1969 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Verbesserung eines Formfehlers ist ausgeschlossen, wenn er zu einer Änderung des Begehrens führen würde. (Eingaben mit derartigen Mängeln sind vielmehr als unzulässig zurückzuweisen.)