Verwaltungsgerichtshof
28.01.1992
91/04/0239
Von der in Ansehung gewerblicher Betriebsanlagen unter den bezeichneten Voraussetzungen bestehenden Genehmigungspflicht ist der Umfang der auf Grund der Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes oder der Erteilung einer Konzession erlangten Gewerbeberechtigung zu unterscheiden.