Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1992

Geschäftszahl

91/04/0239

Rechtssatz

Von der in Ansehung gewerblicher Betriebsanlagen unter den bezeichneten Voraussetzungen bestehenden Genehmigungspflicht ist der Umfang der auf Grund der Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes oder der Erteilung einer Konzession erlangten Gewerbeberechtigung zu unterscheiden.