Verwaltungsgerichtshof
21.12.1993
91/04/0209
Durch die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes in einer Auflage wird der Konkretisierungspflicht, ohne daß im einzelnen bestimmte Maßnahmen, bei deren Einhaltung die Wahrung dieses Grenzwertes zu erwarten ist, festgelegt werden, nicht entsprochen (Hinweis E 27.10.1987, 87/04/0021).