Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1993

Geschäftszahl

91/04/0209

Rechtssatz

Durch die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes in einer Auflage wird der Konkretisierungspflicht, ohne daß im einzelnen bestimmte Maßnahmen, bei deren Einhaltung die Wahrung dieses Grenzwertes zu erwarten ist, festgelegt werden, nicht entsprochen (Hinweis E 27.10.1987, 87/04/0021).