Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1993

Geschäftszahl

91/04/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 2

Stammrechtssatz

Die Parteistellung im Verwaltungsverfahren kann sich immer nur aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, niemals jedoch aus (irrigen) Amtshandlungen (hier: Ladung und Gewährung von Parteiengehör).