Verwaltungsgerichtshof
21.12.1993
91/04/0200
GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 2
Die Parteistellung im Verwaltungsverfahren kann sich immer nur aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, niemals jedoch aus (irrigen) Amtshandlungen (hier: Ladung und Gewährung von Parteiengehör).