Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1993

Geschäftszahl

91/04/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 1

Stammrechtssatz

Aus dem Hinweis in Absatz 4, auf Absatz 3, des Paragraph 356, GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 Parteistellung zukam (Hinweis E 12.12.1989, 86/04/0114).