Verwaltungsgerichtshof
10.12.1991
91/04/0185
GRS wie 86/04/0118 E 17. März 1987 RS 2
Die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage wie auch die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage stellen nach Paragraph 353, GewO 1973 einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt dar. Die "Sache", über die die Behörden im Genehmigungsverfahren betreffend Betriebsanlage zu entscheiden haben, wird insofern durch das Genehmigungsverfahren bestimmt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/04/0186