Verwaltungsgerichtshof
10.12.1991
91/04/0185
GRS wie VwGH E 1990/05/17 90/07/0005 3
Ein angefochtener Bescheid ist dann, wenn die belangte Behörde die Zuständigkeitsnormen für ein Einschreiten der erstinstanzlichen Behörde nicht beachtet hat, inhaltlich rechtswidrig. (Hinweis E 16.10.1967, 562/66).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/04/0186