Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Geschäftszahl

91/04/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0165 5

Stammrechtssatz

Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt

(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/04/0166