Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
91/04/0159
Kann im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1973 eine "Trennbarkeit" von Genehmigung und den in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen der Gesetzeslage entsprechend nicht angenommen werden, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die belBeh in Anwendung des Paragraph 66, Absatz 2, AVG den
gesamten Bescheid aufgehoben hat.