Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Geschäftszahl

91/04/0156

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Paragraph 74, Absatz 2 und 3, Paragraph 75, Absatz 2 und Paragraph 77, GewO 1973 sind tatbestandsmäßig auf die "Betriebsanlage", und zwar entsprechend dem normativen Zusammenhang mit den Bestimmungen der Paragraphen 353, ff GewO 1973, auf das den jeweiligen Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens bildende Projekt einer Betriebsanlage, abgestellt

(Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 89/04/0090).