Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Geschäftszahl

91/04/0141

Rechtssatz

Die Vorschreibung alternativer Konsensbedingungen ist zulässig, wenn jeder Alternative zum gleichen, mit der vorgeschriebenen Maßnahme angestrebten Ergebnis führt (Hinweis E 19.9.1989, 86/04/0068).