Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Geschäftszahl

91/04/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0011 1

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 353, GewO 1973 ergibt sich die Qualifikation der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ebenso wie der Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage als antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Derartige Verwaltungsakte stehen nur dann mit dem Gesetz im Einklang, wenn ein auf ihre Setzung gerichteter, von einer hiezu legitimierten Person gestellter Antrag vorliegt (Hinweis E 5.11.1985, 85/04/0065).