Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1991

Geschäftszahl

91/04/0105

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Paragraph 74, Absatz 2 und Absatz 3,, Paragraph 77 und Paragraph 353, GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgestellt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/04/0106

91/04/0107