Verwaltungsgerichtshof
10.09.1991
91/04/0101
Beruft sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Baueinstellungsbescheide darauf, sie sei durch willkürliche Behördentätigkeit an der Durchführung ihrer rechtswahrenden legalen Tätigkeit behindert worden, so würde auch das Zutreffen eines derartigen Umstandes der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 in Ansehung des Erlöschens einer Betriebsanlagengenehmigung nicht entgegenstehen.