Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1991

Geschäftszahl

91/04/0101

Rechtssatz

Beruft sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Baueinstellungsbescheide darauf, sie sei durch willkürliche Behördentätigkeit an der Durchführung ihrer rechtswahrenden legalen Tätigkeit behindert worden, so würde auch das Zutreffen eines derartigen Umstandes der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 in Ansehung des Erlöschens einer Betriebsanlagengenehmigung nicht entgegenstehen.