Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Geschäftszahl

91/04/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 88/04/0311 5

Stammrechtssatz

Die Frage der Rechtswidrigkeit der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid enthaltenen Auflagen ist in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das der Nachprüfung von in einem Verwaltungsstrafverfahren ergangenen Bescheiden gewidmet ist, nicht mehr zu überprüfen (Hinweis E 16.6.1961, 1855, 1856/59).