Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

91/04/0008

Rechtssatz

Wird durch die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage eine Vergrößerung der Gesamtfläche der Betriebsanlage bewirkt, so hat die belBeh auch zu prüfen, in welchem Verhältnis die bisher die Betriebsanlage bildende Fläche einerseits und die neu zur Verfügung stehende Fläche anderseits projektsgemäß benutzt werden können. Die belBeh hat somit auch eine Beurteilung im Sinne des Paragraph 81, Absatz eins, zweiter Satz GewO 1973 unter entsprechender sachverhaltsmäßiger Darstellung des bisherigen Genehmigungsumfanges vorzunehmen. Erst auf Grund einer derartigen Beurteilung ergibt sich das Erfordernis und der Umfang der Auflagenvorschreibungen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/04/0021