Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

91/04/0008

Rechtssatz

Die Prüfung einer Betriebsanlage daraufhin, ob sie baurechtlichen Vorschriften entspricht, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Baubehörden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/04/0021