Verwaltungsgerichtshof
28.05.1991
91/04/0008
Die Prüfung einer Betriebsanlage daraufhin, ob sie baurechtlichen Vorschriften entspricht, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Baubehörden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/04/0021