Verwaltungsgerichtshof
25.03.1992
91/03/0322
In Kenntnis des Erfordernisses einer Zulassung des von ihm gesteuerten Fahrzeuges muß dem Besch bewußt gewesen sein, daß er dem unmittelbaren Täter "die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert" vergleiche Paragraph 7, VStG), wenn er das Schiff steuert, ohne sich vom Vorhandensein der erforderlichen Zulassung zu überzeugen. Dem Besch ist zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen (Hinweis E 17.6.1980, 237/80).