Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1992

Geschäftszahl

91/03/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen läßt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf Paragraph 10, GelegenheitsverkehrsG, BGBl 1952/85, obliegt

(Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0255, und E 17.5.1989, 89/03/0086).