Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1993

Geschäftszahl

91/03/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0237 1

Stammrechtssatz

Das bloße Recht der Gemeinde, zum Bauentwurf gehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen, wie es im Paragraph 34, Absatz 3, EisenbahnG eingeräumt ist, begründet keine Parteistellung in der Sache selbst (Hinweis B 5.2.1980, 3395, 3396/79, VwSlg 10031 A/1980).