Verwaltungsgerichtshof
29.09.1993
91/03/0166
GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0237 1
Das bloße Recht der Gemeinde, zum Bauentwurf gehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen, wie es im Paragraph 34, Absatz 3, EisenbahnG eingeräumt ist, begründet keine Parteistellung in der Sache selbst (Hinweis B 5.2.1980, 3395, 3396/79, VwSlg 10031 A/1980).