Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1991

Geschäftszahl

91/03/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/02/27 89/03/0200 2

Stammrechtssatz

Bei der Frage der Rechtsverletzungsmöglichkeit kommt es (auch) auf den Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung an.