Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1992

Geschäftszahl

91/03/0038

Rechtssatz

Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens oder eine Beeinträchtigung des Besch durch Medikamenteneinnahme in einem Maße, das die Wahrnehmbarkeit der Aufforderung zum Alkotest ausschließt, muß den einschreitenden Straßenaufsichtsorganen auffallen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/03/0039