Verwaltungsgerichtshof
25.03.1992
91/03/0038
Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens oder eine Beeinträchtigung des Besch durch Medikamenteneinnahme in einem Maße, das die Wahrnehmbarkeit der Aufforderung zum Alkotest ausschließt, muß den einschreitenden Straßenaufsichtsorganen auffallen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/03/0039