Verwaltungsgerichtshof
10.04.1991
91/03/0015
GRS wie VwGH E 1990/05/11 90/18/0006 1
Die Behörde darf einen angebotenen Beweis (wie Zeugen) nur dann von vornherein ablehnen, wenn die angebotenen Beweismittel an sich nicht geeignet sind, über den Gegenstand einen Beweis zu liefern (Hinweis E 30.11.1965, 1186/65).