Verwaltungsgerichtshof
30.04.1992
91/02/0146
GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 3
Das VStG sieht für das Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen keinen festen Umrechnungsschlüssel vor (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113).