Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1991

Geschäftszahl

91/02/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0183 E 19. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Reagiert jemand auf eine Aufforderung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO mit den Worten, dass ihm "eine solche Maßnahme egal" sei, so liegt darin allein noch keine Verweigerung der Vornahme der Atemluftprobe.