Verwaltungsgerichtshof
18.12.1991
91/02/0143
GRS wie 85/02/0183 E 19. Dezember 1985 RS 1
Reagiert jemand auf eine Aufforderung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO mit den Worten, dass ihm "eine solche Maßnahme egal" sei, so liegt darin allein noch keine Verweigerung der Vornahme der Atemluftprobe.