Verwaltungsgerichtshof
18.12.1991
91/02/0143
GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0003 3
Es ist im Zweifel anzunehmen, daß dann, wenn ein Straßenaufsichtsorgan einen Alkoholisierungssymptome aufweisenden Kraftfahrzeuglenker gegenüber von der Vornahme einer Atemluftprobe spricht, eine Aufforderung im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, StVO vorliegt.