Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1991

Geschäftszahl

91/02/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0003 3

Stammrechtssatz

Es ist im Zweifel anzunehmen, daß dann, wenn ein Straßenaufsichtsorgan einen Alkoholisierungssymptome aufweisenden Kraftfahrzeuglenker gegenüber von der Vornahme einer Atemluftprobe spricht, eine Aufforderung im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, StVO vorliegt.