Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1991

Geschäftszahl

91/02/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0598/49 B 21. April 1949 786 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Rechtsverletzung iS des Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur durch den Spruch eines Bescheides, nicht durch dessen Begründung zugefügt werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/02/0099