Verwaltungsgerichtshof
19.06.1991
91/02/0049
GRS wie VwGH E 1991/02/20 91/02/0004 1
Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam versagen und die diesbezügliche Untersuchung verweigern.