Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1991

Geschäftszahl

91/02/0047

Rechtssatz

Werden zufolge der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes zu abgestellten Fahrzeugen Beschädigungen herbeigeführt, kann von mehreren "Ereignissen" und damit von mehreren Verkehrsunfällen nur gesprochen werden, wenn der Lenker zwischen den einzelnen Anstößen an die jeweiligen Fahrzeuge in

der Lage gewesen wäre, entsprechend zu reagieren, um auf diese Weise einem Anstoß wirksam zu begegnen.