Verwaltungsgerichtshof
25.09.1991
91/02/0047
GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.