Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1991

Geschäftszahl

91/02/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/14 89/10/0162 6

Stammrechtssatz

Eine Zeugeneinvernahme, die den gegen eine bestimmte Person gerichteten Verdacht einer Verwaltungsübertretung zum Gegenstand hat, ist eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, VStG (Hinweis auf E 15.3.1973, 1874/72, VwSlg 8384 A/1973).