Verwaltungsgerichtshof
25.09.1991
91/02/0042
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0171 3
Die Vornahme des Alkotests darf nicht mit der Begründung verweigert werden, nach Beendigung des Lenkens Alkohol zu sich genommen zu haben (Hinweis E 26.6.1985, 84/03/0027).