Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1991

Geschäftszahl

91/02/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3

Stammrechtssatz

Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz 5, StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162).