Verwaltungsgerichtshof
15.05.1991
91/02/0020
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1 (hier: Mißachtung eines Halteverbotes, um den entlaufenen wertvollen Hund des Besch einzufangen)
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.