Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1991

Geschäftszahl

91/02/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0047 4

Stammrechtssatz

Ein mit einem Gerät iSd Paragraph 5, Absatz 2 a, Litera b, StVO erzieltes Ergebnis macht Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung. Der Gesetzgeber ist dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Meßgeräte ausgegangen

(Hinweis E 10.10.1989, 89/02/0039).