Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

91/02/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0047 2

Stammrechtssatz

Es entspricht dem Gesetz, einen Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten zu vernehmen, dem Beschuldigten diese Aussagen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen

(Hinweis E 2.7.1964, VwSlg 6396 A/1964).

Beachte

Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991

im gleichen Sinn erledigt;