Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

91/02/0004

Rechtssatz

Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam versagen und die diesbezügliche Untersuchung verweigern.

Beachte

Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991

im gleichen Sinn erledigt;