Verwaltungsgerichtshof
20.02.1991
91/02/0004
Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam versagen und die diesbezügliche Untersuchung verweigern.
Der Beschwerdefall 91/02/0005 wurde am 20.2.1991
im gleichen Sinn erledigt;