Verwaltungsgerichtshof
17.04.1991
91/02/0003
Es ist im Zweifel anzunehmen, daß dann, wenn ein Straßenaufsichtsorgan einen Alkoholisierungssymptome aufweisenden Kraftfahrzeuglenker gegenüber von der Vornahme einer Atemluftprobe spricht, eine Aufforderung im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, StVO vorliegt.