Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1991

Geschäftszahl

91/02/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/03/0256 2

Stammrechtssatz

Der vom Straßenaufsichtsorgan wahrgenommene Alkoholgeruch der Atemluft reicht für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit für die Aufforderung zur Atemluftprobe aus (Hinweis 14.11.1990, 90/03/0238)