Verwaltungsgerichtshof
17.04.1991
91/02/0003
GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/03/0256 2
Der vom Straßenaufsichtsorgan wahrgenommene Alkoholgeruch der Atemluft reicht für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit für die Aufforderung zur Atemluftprobe aus (Hinweis 14.11.1990, 90/03/0238)