Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1991

Geschäftszahl

91/02/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 6

Stammrechtssatz

Die Vermutung der Alkoholisierung des Besch ergibt sich schon aus dem von diesem selbst zugegebenen Alkoholkonsum (Hinweis E 25.4.1990, 89/03/0316).