Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1991

Geschäftszahl

91/01/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 6

Stammrechtssatz

Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.